Braucht man heutzutage überhaupt noch ein Korrektorat oder Lektorat? Wir haben doch die Rechtschreibprüfung. Die macht das schon.
Nein, sie macht es leider nicht. Auf die Rechtschreibprüfung von Word und Co. ist kein Verlass. Als ich meinen ersten Roman schrieb, bestand Word immer wieder darauf, es müsse „die Brötchen“ (im Singular) und „der Collier“ heißen, und bei der Grammatik wird es noch haariger:
„Wenn sie sie grundlos verdächtigen, dürfen sie sich nicht wundern, wenn sie sie beschimpft.“
Zugegeben, ein ziemlich blöder Satz, aber ist er richtig oder falsch?
Tja, das kommt darauf an … und genau dieses „kommt darauf an“ kann die Maschine nicht leisten. Sehen wir uns das literarische „Meisterwerk“ genauer an:
„Wenn sie (z. B. die Nachbarn) sie (die Susi) grundlos verdächtigen, dürfen sie (die Nachbarn) sich nicht wundern, wenn sie (die Susi) sie (die Nachbarn) beschimpft.“
Aha, nun ist alles klar. Jemand erzählt uns, dass Susi Ärger mit den Nachbarn hat. Somit ist der Satz völlig korrekt. Es gibt aber noch eine zweite Möglichkeit und in diesem Fall wären drei Fehler drin, die Word nicht erkennen kann.
„Wenn Sie (Herr Meier) sie (die Susi) grundlos verdächtigen, dürfen Sie (Herr Meier) sich nicht wundern, wenn sie (die Susi) Sie (Herr Meier) beschimpft.“
Dieser Satz beschreibt das Geschehen aus einer anderen Perspektive. Deshalb muss die Ansprache „Sie“ großgeschrieben werden.
Auch im digitalen Zeitalter ist der Mensch keineswegs überflüssig, im Gegenteil. Er muss von Hand nachbessern, was die Maschine nicht kann. Welch wundersame Blüten die vielgepriesene KI so hervorbringt, können Sie demnächst unter der Rubrik „Rotstift“ besichtigen.
Meine Leistungen
Grundsätzlich biete ich zwei Leistungen an: Korrektorat und Lektorat.
Bei einem Korrektorat beschränke ich mich auf die Rechtschreibung und die Grammatik.
Das Lektorat schließt eine Stilprüfung ein, z. B.: Macht der Satz im ganzen Sinn? Lässt er sich flüssig lesen oder ist er zu verschachtelt? Sind Formulierungen enthalten, die eher der Umgangssprache zuzuordnen sind? usw.
Preise
Korrektorat pro Normseite | 4,00 € |
Lektorat pro Normseite | 5,00 € |
Als Berechnungsgrundlage ziehe ich die Anzahl der Zeichen im Ausgangsdokument heran. Eine Beispielrechnung für ein Lektorat könnte dementsprechend so aussehen:
27.000 Zeichen inkl. Leerzeichen / 1.800 Zeichen (gleich eine Normseite nach DIN)
= 15 Normseiten
15 Normseiten * 5,00 € = 75,00 €
Der Text muss grundsätzlich als Word-Dokument oder in einem kompatiblen Format vorliegen. PDF-Dokumente müssen kopierbar sein und sich in Word transferieren lassen.
Alle Preise verstehen sich inkl. Mwst., da ich die Kleinunternehmerregel nach § 19 UStG anwende.
Falls Sie eine meiner Leistungen in Anspruch nehmen möchten, senden Sie einfach eine E-Mail an: petra(at)petras-schreibtisch(Punkt)de. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.